1. für die Grundstückseigentümer/innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und zu verteilen;
2. für die Grundstückseigentümer/innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Schmutz- und Niederschlagswasser einschließlich Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und das in abflusslosen Sammelgruben gesammelte Abwasser zu sammeln, fortzuleiten, zu behandeln, einzuleiten sowie Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung zu entwässern.
Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus 7 Vertretern der Samtgemeinde Gartow und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Geschäftsführung
Herr Carsten Riebock
Zur Erfüllung seiner Aufgaben beschäftigt der Wasserverband Höhbeck 5 Beschäftigte im technischen Bereich.